BEWERBERINFORMATION NACH ART. 13 DS-GVO
Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,
hiermit erfüllen wir unsere Informationspflichten gem. Art. 13 DS-GVO
1. NAME + KONTAKTDATEN DES INHALTLICH VERANTWORTLICHEN
Huesecken Wire GmbH
Nimmertal 120
58119 Hagen
2. NAME + KONTAKTDATEN DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN
Fragen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten können Sie gerne an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten richten: datenschutz@nh-itservices.de
Beate Kemper
NH IT Services GmbH
Lange Str. 19
58636 Iserlohn
3. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG
Wir speichern alle uns zur Verfügung gestellten Informationen von Personen, die sich für eine Tätigkeit in unserem Unternehmen bewerben. Dies gilt sowohl für Bewerbungen auf konkrete Ausschreibungen als auch für Initiativbewerbungen. Die Speicherdauer endet sechs Monate nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens. Innerhalb dieser Zeit wird die Bewerbung geprüft und die Informationen stehen bis zum Ablauf der Speicherdauer zur Verfügung, auch um spätere Anfragen (z. B. Anforderung von Unterlagen, Absagen etc.) qualifiziert beantworten zu können. Im Rahmen von Bewerbungsverfahren erfolgen keine Datenerhebungen bei Dritten, es sei denn es liegt eine Einwilligung des Bewerbers vor. Es erfolgt kein Datentransfer an Dritte, insbesondere auch nicht in ein anderes Land.
Führt die Bewerbung zur Begründung eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses, werden die Daten zehn Jahre gespeichert, sofern nicht andere Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen vorschreiben. Bewerber sind dann verpflichtet Daten zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zu ergänzen, z. B. Sozialversicherungsdaten. In der Folge findet eine Datenübermittlung mit Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt statt.
Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung sind Art. 6 Abs. 1 Ziff. f DS-GVO und § 26 Abs. 1 BDSG-neu sowie weitere gesetzliche Vorgaben, aus denen sich im Falle der Begründung von Arbeitsverhältnissen Speicherobliegenheiten ergeben.
4. RECHTE BETROFFENER
Bewerberinnen und Bewerber haben auf der Basis von Art. 13 DS-GVO jederzeit das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten und in der Folge gegebenenfalls das weitere Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung. Insbesondere besteht das jederzeitige Recht zu verlangen, dass gespeicherte Daten gelöscht werden.
Ein Löschungswunsch führt zu einer Beendigung des Bewerbungsverfahrens und es können in der Folge keine Auskünfte mehr zum Verfahrensablauf erteilt werden.
Nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses reduziert sich das Recht zur Datenlöschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Gesetzliche und/oder vertragliche Regelungen zur Dokumentation und Archivierung genießen Vorrang vor Löschungswünschen. Zur Wahrnehmung der Rechte können sich Betroffene an die oben genannten Verantwortlichen im Unternehmen, den betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder die Aufsichtsbehörde wenden.
Aufsichtsbehörden: Nordrhein-Westfalen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de